Freitag, 3. April 2020
Fr., 3. April
Doch kein Virus. Mein Lebensgefährte ist wieder gesund. Eigentlich war er gar nicht krank. Der Computertherapeut rief tatsächlich gegen 21:30 Uhr noch an und stellte per Ferndiagnose fest, dass sich das E-Mailprogramm "nur verschluckt" habe. Hoffentlich verschluckt es mich nicht eines Tages! Da fällt mir meine Mutter ein, die auch mit über 90 noch einen knorrigen Humor hatte. Als sie beim Essen einen plötzlichen Hustenanfall erlitt, und ihr Enkel besorgt fragte: "Oma, hast du dich verschluckt?", antwortete sie: "Nein, ich bin noch da!"
Also, ich bin auch noch da und mache jetzt weiter.

Gestern kam ja noch der Bericht von Valeska aus Teneriffa, wo eine totale Quarantäne für alle besteht. Erschütternd fand ich vor allem, dass Menschen, die unumgänglicherweise auf die Straße müssen, blaue Armbinden tragen sollen, damit sie nicht von jenen übel beschimpft und gemobbt werden, die sie vom Fenster oder Balkon aus beobachten. Das erinnert an ganz finstere Zeiten.
Valeskas Schilderung ist vielleicht ein wenig lang für einen Blog, aber sie ist jede Zeile wert, und deshalb muss sie rein. Danke Valeska!

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So machen wir das! Vielen Dank auch an Toni Springer, der einen Freund aus Hermannsburg in der Lüneburger Südheide, der des Plattdeutschen mächtig ist, gebeten hat, das Pellworm-Plakat (siehe 31. 3.!) zu übersetzen. Danke auch in die Südheide! Hier das Ergebnis:



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Kultur dahoam Für alle, die sich eingesperrt fühlen und Trost in Literatur, Film oder Musik suchen, empfehle ich folgende Bücher:
"Der Graf von Monte Christo", "Papillon" oder "Wer einmal aus dem Blechnapf frisst"
und folgende Filme:
"Papillon", "Der Graf von Monte Christo" oder "Flucht von Alcatraz",
die TV-Serie "Prison Break"
oder für den Opernfreund eine Aufnahme von "Nabucco" mit dem berühmten Gefangenenchor.

So, das müsste fürs Wochenende erstmal reichen an Kultur.

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Zuversicht Zeiten wie diese fordern uns und unserer Gesellschaft viel ab. "Und gerade deswegen dürfen wir unser Vertrauen in die Zukunft nicht verlieren”, so Schmied und Gestalter Tom Carstens aus Degerndorf. Aus diesem Grund und um seinen Freunden Mut zu machen, hat er mit seiner Frau Franziska Carstens zusammen einen schönen Film gedreht. Einfach mal reinschauen!

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Ein schönes Wochenende steht bevor. Also zieht es viele Leute raus ins Freie und viele auch an die Seen. Was dort an Freizeitbetätigung möglich und erlaubt ist, gibt das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bekannt:

Der Schutzzweck der Allgemeinverfügung, nämlich die Eindämmung der Ausbreitung des Virus, steht im Vordergrund. Der eigene Hausstand darf nicht ohne triftigen Grund verlassen werden (Einkaufen, Berufsausübung etc.). Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung, dürfen weiterhin ausgeübt werden:

– Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen etc. sind keine Einrichtungen, die den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Sie dienen der Freizeitgestaltung, ein Betrieb ist damit ausgeschlossen.

– Der Kranbetrieb von Booten in Sportboothäfen ist nur in begründeten Notfällen (z.B. Wassereinbruch in bereits im Wasser befindlichen Booten) zulässig.

– Das Ein- und Auswassern von Booten für Arbeiten oder zum Beispiel das Arbeiten an Wasserfahrzeugen (Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und muss als Ausübung eines Hobbys gesehen werden, das in dieser Ausprägung nicht unter die Ausnahme für den Sport fällt. Eine Ausnahme gilt für Gewerbebetriebe (Reparaturfirmen).

– Zulässig ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands in Form von:
- Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten.
- Stand-up-Paddeln
- Kitesurfen, Windsurfen u.ä.



Ausgeschlossen ist der Betrieb von ausschließlich maschinengetriebenen Sportbooten; er fällt nicht unter „sportliche Betätigung“
Im Grundsatz bedarf es jedoch immer einer Beurteilung des Einzelfalls. Häfen, Vereinsanlagen, Trockenliegeplätze und sonstige Freizeitanlagen dürfen dabei nicht benutzt werden, da deren Betrieb untersagt ist. Ein Einwassern ist lediglich an öffentlich zugängigen Slipstellen zulässig. Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass es bei der Durchführung des Wassersports regelmäßig zu Rettungseinsätzen kommt, bei denen das Personal der Wasserwacht, der DLRG, der Feuerwehren, der Rettungsdienste und ggf. der Polizei eingebunden wird.

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